Leistungen

Leistungen Kinderärzte

Wir bieten die folgenden Leistungen an

Schutzimpfungen

Leider können Sie Ihr Kind nicht vor allen Infektionen schützen. Viele Infektionskrankheiten kann man jedoch mit Impfungen gut und zuverlässig verhindern. Die Impfstoffe sind in der Regel gut verträglich. Vor einer bevorstehenden Impfung werden Sie natürlich ausreichend durch den Arzt aufgeklärt. Die Standardimpfungen werden von der STIKO (Ständige Impfkommission) empfohlen.


Entwicklungsdiagnostik

Bei der Entwicklungsdiagnostik, zum Beispiel im Rahmen der Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen, möchten wir mit Hilfe von verschiedenen Testungen frühzeitig mögliche Entwicklungsverzögerungen oder Differenzen erkennen, um so Ihr Kind bestmöglich fördern zu können.


Homöopathie

Gewisse Krankheitsbilder lassen sich neben der Schulmedizin gut mit einer homöopathischen Behandlung lindern. Nach einer ausführlichen Erstanamnese (Anamnese= Erhebung der Krankenvorgeschichte) wird die weitere Behandlung geplant. Homöopathie wird nicht von allen Krankenkassen finanziert. Ob eine homöopathische Behandlung geplant werden kann, besprechen wir ggf. in einem persönlichen Gespräch in Rücksprache mit Dr.Grollmann.


Asthmaschulungen

Für Kinder mit der Erkrankung „Asthma bronchiale“ werden spezielle Schulungen angeboten, in denen in Gruppen (zum Teil auch zusammen mit den Eltern), kleine und große „Lungendetektive“ ausgebildet werden. Sie lernen zu erkennen und einzuschätzen, wie gut oder schlecht es ihnen geht und ggf. richtig zu handeln.


Sonographie

Mit Hilfe von Sonographie (Ultraschall) untersuchen wir bereits bei der U3 die Säuglingshüften. Bei einer Fehlstellung sollte frühzeitig eine Behandlung z.B. mit einer Spreizhose erfolgen. Des Weiteren gehört die Sonographie von Schilddrüse, Bauchorganen oder des Säuglingsschädels zu unseren Leistungen. Der Arzt entscheidet, ob und wann eine Untersuchung mit dem Ultraschall notwendig ist.


Amblyopiescreening

Bereits im frühen Säuglings- und Kleinkindalter ist eine Augenuntersuchung unkompliziert möglich. Wir bieten diese Früherkennung von Sehfehlern in unserer Praxis an. Als idealer Zeitpunkt bietet sich die Untersuchung im Rahmen der U6, U7 und der U7a an.

Als Gerät verwenden wir ein sogenanntes Video-Refraktometer. Der Untersuchungsablauf ähnelt einer Aufnahme mit einem Fotoapparat. Bei dieser Untersuchung können verschiedene Sehfehler (Kurz- oder Weitsichtigkeit, Schielen, Hornhautverkrümmung u. ä.) frühzeitig festgestellt werden. Vor allem bei einseitiger Fehlsichtigkeit ist eine frühe Diagnose notwendig, damit eine rechtzeitige augenärztliche Behandlung eingeleitet und eine mögliche Erblindung verhindert werden kann.

Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen übernehmen bereits die Kosten für diese Leistung im Rahmen von Sonderverträgen. Ansonsten ist die Untersuchung als individuelle Gesundheitsleistung (IgeL) durchführbar und wird nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet (GOÄ Ziffer 1259).


Kinder- und Jugendfrüherkennungsuntersuchungen (Vorsorgeuntersuchungen)

Im Rahmen der Kindervorsorgeuntersuchungen (U2-U9) werden die Kinder körperlich untersucht sowie eine Entwicklungsdiagnostik durchgeführt.   Bei den zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen der größeren Kinder (U10 und U11, im Alter von 7-10 Jahren) werden weitere Themen zunehmend wichtiger, wie zum Beispiel Medienkonsum. Je nach Krankenkasse werden die Untersuchungen auch übernommen.

Im Zeitraum der Pubertät (12-14 Jahre) steht die J1 an, bei der auch in einem 4-Augen-Gespräch zwischen dem jugendlichen Patienten und dem Arzt vertrauliche Fragen gestellt werden können. Im Alter von 16-17 Jahren bezahlen einige Krankenkassen eine weitere zusätzliche Untersuchung, die J2, die letzte große Untersuchung, bevor die Zuständigkeit des Kinder- und Jugendarztes offiziell mit dem 18. Geburtstag endet.


Liebe Patientinnen und Patienten, selbstverständlich unterliegt dein / euer Kinder- und Jugendarzt der Schweigepflicht und behält dein Anliegen für sich!